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Autor Thema: SchuKo für Trennstelltrafo?  (Gelesen 1601 mal)

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Vintage_Man

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Re:SchuKo für Trennstelltrafo?
« Antwort #15 am: 18.03.2011 12:17 »

Zitat
Also geht es darum, dass man das Gehäuse nicht auf PE legt, um im Falle dass eine der galvanisch getrennten Pole ans Gehäuse kommen, man nicht doch einen Erdbazug herstellt?

 :police:
Ich muss das hier gerade nochmal ausbuddeln, nachdem ich den Thread überflogen habe. Die metallischen Gehäuse dieser Regel-Trenntrafos müssen natürlich geerdet sein, da sonst bei einem Fehler im Gerät die Netzspannung an das Gehäuse gelangen könnte. Das könnte man aus dem Text eventuell falsch interpretieren. (Ich denke/hoffe, dass das Gehäuse des Testkandidaten gemeint war!)
Nur für den Fall, dass hier mal jemand nachliest.

Lediglich die Anschlussbuchse für den Testkandidaten darf nur zweipolig angeschlossen sein. Diese Anschlussbuchse ist dann mit dem Symbol 0||0 (oder so ähnlich) gekennzeichnet. Es durften zumindest früher auch Schuko-Dosen verwendet werden, jedoch unter der Voraussetzung, dass der Schutzleiter nicht angeschlossen ist und die Dose korrekt gekennzeichnet ist.
Das da nur ein DUT (Device under Test) angeschlossen werden darf, wurde ja schon mehrfach gesagt.

/Bernd

Treblerotor

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Re:SchuKo für Trennstelltrafo?
« Antwort #16 am: 18.03.2011 13:13 »

Die metallischen Gehäuse dieser Regel-Trenntrafos müssen natürlich geerdet sein, da sonst bei einem Fehler im Gerät die Netzspannung an das Gehäuse gelangen könnte.

Wir reden hier von Schutzklasse II (Schutzisolierung). Auch wenn das äußere Gehäuse aus Metall ist, ist bei Schutzklasse II trotzdem eine doppelte Isolierung innedrinne, weswegen kein Körperschluss (stromführende Leiter auf metallisches Gehäuse) auftreten kann. Und bei Schutzklasse II darf kein Schuko dran sein.

Gruß
Roland
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Halt mir mal bitte jemand die Ohren zu, ich schalte jetzt ein!!!