Hi Metalbasti,
seit der Reform des Handwerksrechts am 01.01.2004 können auch Ingenieure in die Handwerksrolle eingetragen werden:
Nach § 7Abs. 2 HWO kann die Zulassung auch mit anderen Prüfungsnachweisen als mit dem Meisterbrief eingetragen werden. Hast Du einen Abschluß als Ingenieur oder Absolvent einer technischen Hochschule oder staatlich anerkannten Fachschule für Technik und Gestaltung bist Du "eintragungsfähig", allerdings nur dann, wenn der jeweilige Studien- oder Schulschwerpunkt dem zulassungspflichtigen Handwerk entspricht, für das der Eintrag erfolgen soll. Für Elektroarbeiten brauchst Du zusätzlich eine Konzession!
Der Eintrag ist übrigens auch ohne Berufserfahrung möglich - was ich wiederum für sehr zweifelhaft halte.
Ich denke aber das ganze sieht hier einfacher aus, als es ist. Bist Du faktisch deine Zulassung hast und alle Nachweise geführt hast, bist Du bestimmt um ein paar graue Haare reicher

Gruß,
Joachim