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Rauscht der Bluex Deluxe mit Pauken und Trompeten durch die VDE-Prüfung durch?

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Dirk:

--- Zitat von: Germy am 30.12.2016 12:37 ---Der sagt ganz eindeutig: Ja, alle leitenden Teile am Gehäuse müssen mit dem Schutzleiter verbunden sein. Auch bei den Prüfungen zur EuP wird jedes mal darauf geachtet, das die Prüflinge genau das checken.

--- Ende Zitat ---

Daher hatte ich auch auf die Kunststoffbuchen verwiesen. Damit wären die Buchen nicht mehr mit dem Gehäuse verbunden und auch nicht leitend. Würde man eine Gitarre einstecken, dann würde man die Signal-Masse zwar nach wieder nach Aussen führen, aber da es rein um den Gerätetest geht und dieser mit Sicherheit ohne eingestecktes Instrument durchgeführt wird, ist alles im grünen Bereich und die Vorschrift erfüllt - bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch sehe.

Weitere Punkt: Masse und PE sind zwei Paar Schuhe. Die Masse muss nicht zwangsweise auf PE Potential liegen sondern kann davon abweichen, was zum Beispiel bei eine hochgelegten Masse der Fall ist. Sind kann auch positiv sein oder ein sonst ein Potential haben, daher ist die Masse bei der Prüfung außen vor. Auch hier bitte korrigieren, wenn ich das falsch sehe.

Gruß, Dirk

Germy:

--- Zitat von: Dirk am 30.12.2016 19:48 ---Daher hatte ich auch auf die Kunststoffbuchen verwiesen. Damit wären die Buchen nicht mehr mit dem Gehäuse verbunden und auch nicht leitend. Würde man eine Gitarre einstecken, dann würde man die Signal-Masse zwar nach wieder nach Aussen führen, aber da es rein um den Gerätetest geht und dieser mit Sicherheit ohne eingestecktes Instrument durchgeführt wird, ist alles im grünen Bereich und die Vorschrift erfüllt - bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch sehe.

Weitere Punkt: Masse und PE sind zwei Paar Schuhe. Die Masse muss nicht zwangsweise auf PE Potential liegen sondern kann davon abweichen, was zum Beispiel bei eine hochgelegten Masse der Fall ist. Sind kann auch positiv sein oder ein sonst ein Potential haben, daher ist die Masse bei der Prüfung außen vor. Auch hier bitte korrigieren, wenn ich das falsch sehe.

Gruß, Dirk


--- Ende Zitat ---

Fast gut.......

Stelle dir mal vor, Du möchtest ein TÜV zertifiziertes Gerät mit beglaubigten Mustergutachten. Nun geht der Prüfer ( vielleicht auch Musiker??? ) bei und prüft den Verstärker auf Anwendung. Er steckt ein Klinkenkabel in die Buchse hinein und prüft am Stecker, der zu 95% aus Metall ist, ob die Masseverbindung stimmt. Das würde er auf alle Fälle tun, da diese Masse immer mit dem Musiker und unmittelbar verbunden ist.. Bei einer DGUV4 Prüfung kann das gut gehen und keiner kann belangt werden, aber der Stand der Technik verbietet wiederum diese Anwendung.

Gruß Gruß

Dirk:
Hallo,

Der TÜV interessiert an dieser Stelle überhaupt nicht. Es geht rein um die DGUV4 Prüfung und die müsste so wie oben beschrieben mit Änderung der Buchsen auch anstandslos durch gehen.

Gruß, Dirk

PS: ich möchte betonen, dass ich hier keinerlei Sicherheitseinrichtungen und Schutzmaßnahmen in Frage stelle. Ich stelle eher die ganzen Vorschriften in Frage, da es in vielen Bereich nicht mehr um die eigentliche Sache geht sondern um andere Interessen die in erster Linie mit viel Geld zu tun haben.

Meikel:
Hallo zusammen,

und Euch allen noch ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

Wir drehen uns im Kreis insofern, als dass es ja mir exakt um diesen Punkt geht, den ich jetzt grimmig-überspitzt, aber nicht böse gemeint, noch einmal konstruiere:

Ich bin ein EU-sesselpupsender und Vorschriften vernaschender Herr Hüpenbecker mit dicker Brille und noch dickeren Lippen. Mir ist es schietegal, ob die Eingangsbuchse nun als Plastik oder Metall ist, denn ich stecke ein Kabel rein, dieses Kabel stecke ich in eine Gitarre und diese ist elektrisch leitend berührbar. Und nun??? DURCHGEFALLEN!  :devil:

So, Spaß wieder beiseite. Mein Eindruck ist, dass wir dieses Thema nicht lösen können. Ich sehe das auch so, wie Dirk schrieb: die Vorschriften sind irgendwie "fraglich".

Einen halbseidenen "Trostansatz" habe ich, den ich schon beschrieb: Mittels Duspol kann man über so eine hochgelegte Masse (die übrigens der nächste Prüfkandidat, ein Marshall Haze 15 auch hat *grrr*) direkt an der Gitarrenmasse einen an den Amp netzseitig angeschlossenen FI verlässlich auslösen. D.h. im Fehlerfall sind auch hier die kleinergleich 30mA eingehalten.

Und der andere halbseidene "Trostansatz" ist eben, nur (mit Tunnelblick) das Ampgehäuse zu prüfen, wo PE direkt dran liegt.

Gruß Michael

Dirk:

--- Zitat von: Meikel am 13.01.2017 10:01 ---Ich bin ein EU-sesselpupsender und Vorschriften vernaschender Herr Hüpenbecker mit dicker Brille und noch dickeren Lippen. Mir ist es schietegal, ob die Eingangsbuchse nun als Plastik oder Metall ist, denn ich stecke ein Kabel rein, dieses Kabel stecke ich in eine Gitarre und diese ist elektrisch leitend berührbar. Und nun??? DURCHGEFALLEN!  :devil:

--- Ende Zitat ---

Ja, aber das Gitarrenkabel ist nicht Bestandteil des Verstärkers selbst und daher erst einmal irrelevant nach meiner Meinung.

Aber: 100% Rechtssicherheit gibt es nicht, das ist auch absichtlich nicht so gewollt, daher bleibt immer ein - in diesem Fall überschaubares - Restrisiko.

Gruß, Dirk

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