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Technik => Tech-Talk Gitarre und Bass => Thema gestartet von: bea am 28.11.2016 16:48

Titel: CITES
Beitrag von: bea am 28.11.2016 16:48
Hallo in die Runde,

vielleicht habt Ihr es schon mitbekommen: ab 2017 werden sämtliche Palisanderarten und Madagaskar-Ebenholz unter Artenschutz gestellt werden. CITES Anhang B.

Besitz und Nutzung innerhalb der EU werden weiterhin problemlos bleiben. Vererben ebenfalls.

Für den Export außerhalb der EU (also z.B. in der Schweiz) werden Genehmigungen erforderlich werden. Veräußerungen werden dann nur noch mit entweder CITES-Papieren oder Nachweisen möglich sein, die belegen, dass man das Instrument vor Inkrafttreten des Schutzes rechtzeitig besaß.

Grundsätzlich scheint es die Möglichkeit zu geben, die Instrumente JETZT, dieses Jahr, vor Inkrafttreten der Regelung, unbürokratisch den Behörden anzuzeigen.

Wie immer bei den Behörden: nichts genaues weiß man nicht. Die scheinen wohl Angst vor der Briefflut zu haben.
Titel: Re: CITES
Beitrag von: stephan61 am 29.11.2016 08:13
Hallo,

ich habe mal in der aktuellen EU Liste vom 10.11.16 nachgeschaut (die wohl irgendwann auch in Deutsches Recht umgesetzt wird):
Madagaskar Palisander ist Anhang B, Afrik. Palisander allgemein ist in Anhang C.
Indisches Palisander habe ich nicht gefunden, scheinbar noch nicht gelistet.
Dafür habe ich Mahagoni gefunden, Amerikanischer Mahagoni ist in Anhang B, d.h. auch Honduras Mahagoni (Paula-Freunde aufgepasst!).

Kann man Madagaskar Ebenholz von anderem Ebenholz aus Afrika oder Asien unterscheiden?

Wird nicht einfacher Musikinstrumente zu handeln. Aber vielleicht wird uns dann auch mal etwas bewusster, aus welchen seltenen Materialien unsere Schätzchen hergestellt wurden.

Schöne Grüße
Stephan
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Stone am 29.11.2016 08:45
Hallo

So weit mir bekannt, entscheidet der Einfuhrweg ... ist im Prinzip so, als wenn Du Deine Stoßzähne afrikanischer Elefanten nicht direkt aus Afrika, sondern über Alaska einfliegen läßt, weil es für den alaskischen Elefanten keinen Artenschutz gibt.

Der Sinn, welcher sich dahinter zeigt, hat meine volle Zustimmung: Artenschutz, ob nun bei Tieren oder Pflanzen  :topjob: Ich halte nur die aktuell geplante Umsetzung für lückenhaft.

Schauen wir aber mal, wie sich das in der Praxis macht.

Gruß, Stone
Titel: Re: CITES
Beitrag von: sjhusting am 29.11.2016 08:51
Here's an article. Do not assume EIR is not covered:

https://www.theguardian.com/environment/2016/sep/29/wildlife-summit-cracks-down-on-illegal-rosewood-trade?utm_source=October+2016+Newsletter&utm_campaign=October+2016+newsletter&utm_medium=email

I travel often into Switzerland with my rosewood Martin; not to mention the mahogany bodies and rosewood fingerboards on some of my electrics. If anyone finds out what we have to do to document our instruments please post it. I will try to find out on my side.

As a side  note, I recently bought a Martin X-series 12 string, which is made almost entirely out of sustainable materials. I had turned up my nose at these guitars in the past. I'm still not convinced by HPL, although it is better than I expected. However, the "Richlite" fingerboard is quite good. I actually prefer it to rosewood, and there isn't much difference in feel to ebony. The "Stratobond" neck is not-pretty - but it is also the most stable neck I've ever had. It just doesn't move at all. You get used to the look quickly, and then you don't have to worry about bowing necks any more.

I think we will see increasing use of non-tropical woods in the future, and that's a good thing. Cherry, walnut, sycamore, as well as manufactured materials.

steven
Titel: Re: CITES
Beitrag von: roseblood11 am 29.11.2016 10:20
Dass man für frisvhes Holz oder neue Produkte Regelungen macht, ist ja sehr sinnvoll. Dass aber Grenzübertritte mit älteren Instrumenten problematisch werden können, hilft dem Artenschutz nicht. Das ist nur EU-Bürokratenwahnsinn, und der sollte endlich als Krankheit anerkannt werden.
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Holzdruide am 29.11.2016 11:42
Hallo

Kann man Madagaskar Ebenholz von anderem Ebenholz aus Afrika oder Asien unterscheiden?

Ein Fachmann, z.B. Instrumentenbauer der sehr häufig mit einer Holzsorte arbeitet wird mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen können woher ein Holz kommt. Fragt sich nur ob der Mann nicht vorwiegend ein angeblich afrikanisches Holz als indisches gekauft hat oder umgekehrt .......  Natürlich gibt es heute auch andere Möglichkeiten, z.B. ein genetisches Profil einer Pflanze zu erstellen, nur bezweifle ich stark dass die Kosten einer solchen Untersuchung bzw die dafür benötigte Zeit in diesem Zusammenhang sinnvoll sind oder jemals zur Anwendung kommen. Das würde den Wert der meisten Instrumente übersteigen.

Wie das ein Zöllner unterscheiden sollte ist mir ein Rätsel, am Geruch wohl kaum, am Gewicht geht auch schlecht und nach einem Bilderbuch ? ähmm.

Na wer weiß, vielleicht kommt ja noch eine Zusatzverordnung die dem Zöllner erlaubt zwecks Holzbestimmung die Oberfläche abzuschleifen  :devil:

Bei einem Griffbrett das möglicherweise "nur" geölt ist geht das möglicherweise noch, aber wenn das so weitergeht mit Mahagoni z.B. dann frage ich mich wie soll man ein Holz bestimmen können wenn da ein Sunburst gebeizt ist oder noch schlimmer schwarz, Porenfüller und eine Hochglanzlackierung. Da kann man dann ohne abschleifen nicht mal sicher sagen ob da überhaupt Vollholz drunter ist, könnte ebenso Pressspan sein .....

Eine echt tolle, sicher gut durchdachte und voll gelungene Verordnung. :facepalm:
Hoch lebe der Europäische Unfug, ich hoffe so hoch dass Er bald fällt .....

Gruß Franz

Edith sprach Holz schreibt man MIT L  ;)
Titel: Re: CITES
Beitrag von: doctormolotov am 29.11.2016 12:17
Tag zusammen,

Was macht nun der kleine Holzfäller in den Tropen, um seine Familie zu ernähren, wenn er sein Mahagoni und Palisander nicht mehr wegkriegt?
(Oder im Zweifel der dem Profit nicht abgeneigte Großgrundbesitzer oder Konzern)
Richtig! Brandroden und Viecher halten! Kein bißchen zuende gedacht.. Diese Totalverbote sind irgendwie auch keine Lösung.

Hauptsache dem heiligen Bürokratius wird sein Lichtlein angezündet. Es hat ja niemand behauptet, daß Umweltgesetze der Umwelt was nützen müssen...

Noch was konstruktives am Schluß: Als "Mahagoni-Ersatz" bin ich bei meinem Eigenbau mit Erle sehr zufrieden. Nicht das gleiche, aber hat ne eigene schöne Wärme.

Gruß Bernhard
Titel: Re: CITES
Beitrag von: bea am 29.11.2016 12:23
Kann man Madagaskar Ebenholz von anderem Ebenholz aus Afrika oder Asien unterscheiden?
Gentechnisch sicherlich, ansonsten nur sehr schwierig. Bei den Palisanderarten geht das oft schon mit einer starken Lupe, aber auch da ist die Unterscheidung zwischen der strengst geschützten und zum Glück selten verwendeten Dalbergia Nigra und der ab Januar (noch) nicht ganz so streng geschützten Dalbergia Latifolia (Ostindischer Palisander) nicht immer eindeutig möglich.

Zitat
Wird nicht einfacher Musikinstrumente zu handeln. Aber vielleicht wird uns dann auch mal etwas bewusster, aus welchen seltenen Materialien unsere Schätzchen hergestellt wurden.
Genau.

Trotzdem finde ich es problematisch, dass wir rückwirkend mit Auflagen konfrontiert werden, die uns durchaus in Beweisnot bringen können. Ebenfalls als Systemfehler sehe ich, dass es keine Verpflichtung für den Handel gibt, die Zertifikate an die Endkunden durchzureichen. Die stehen dann im Zweifelsfall im Regen, weil ihnen die Beweislast aufgebürdet wird.



Entgegen einiger voriger Statements: es ist nicht die "böse" EU, sondern CITES, eine internationale Organisation, die Regularien für den Artenschutz erarbeitet und den Handel mit mit Naturprodukten, die im Raubbau gewonnen werden, eindämmen möchte. Im Grunde sehr sinnvoll, nur dass in bezug auf Altbestände übers Ziel hinaus geschossen wird. Und es sind regionale Naturschutzbehörden, die Gefahr laufen, aus unterschiedlichen Motiven heraus zu überziehen.


Hier mal eine in normalen Nicht-Verwaltungs-Deutsch geschriebene Zusammenfassung:

http://www.euwid-holz.de/news/rundholzschnittholz/einzelansicht/Artikel/weitere-holzarten-wurden-in-cites-ii-aufgenommen.html
Titel: Re: CITES
Beitrag von: bea am 29.11.2016 12:38
Was macht nun der kleine Holzfäller in den Tropen, um seine Familie zu ernähren, wenn er sein Mahagoni und Palisander nicht mehr wegkriegt?

Der Handel wird unter Auflagen und mit Herkunftsnachweis weiterhin möglich bleiben. Es geht darum, den Raubbau vorbei an an den durchaus bestehenden Regelungen der Herkunftsländer zu unterbinden.

Ansonsten erinnert mich das Argument an die Rechtfertigung des Wilderns gegen Nashörner und Elefanten und den Anbau von Kokain und Opium.

Es sind übrigens durchaus auch die großen Instrumentenhersteller, die wissend und gezielt Holz aus Quellen kaufen, die schon lange illegal sind.
Titel: Re: CITES
Beitrag von: stephan61 am 29.11.2016 13:23
Das ist nur EU-Bürokratenwahnsinn, und der sollte endlich als Krankheit anerkannt werden.

Bitte nicht einfach was den diversen Populisten nachplappern! Was macht die EU? Sie packt nur das in EU weit gültige Verordnung, was die Mitgliedsstaaten beantragen und dem dann alle Mitgliedsstaaten zustimmen.
Nicht die EU sagt was zu tun ist, sondern ein Beschluß der Mitgliedstaaten. Alles andere sind nur faule Ausreden von manchen Politikern in diversen bekannten Staaten.

Eine echt tolle, sicher gut durchdachte und voll gelungene Verordnung. :facepalm:
Hoch lebe der Europäische Unfug, ich hoffe so hoch dass Er bald fällt .....

Auch hier mal nicht einfach EU-bashing betreiben, sondern erstmal überlegen.
Wie Bea schon gesagt hat, ist die Quelle dieser Verordnung das Washingtoner Artenübereinkommen, und das hat durchaus Sinn.
Die EU setzt das nur 1:1 um, was sie auch tun soll (und andere Staaten auch).

Und ich möchte nicht wissen, wie es um unsere Wirtschaft und damit um unseren Wohlstand bestellt wäre, wenn es keinen gemeinsamen Binnenmarkt gäbe...
Just my 2c.

Gruß
Stephan
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Holzdruide am 29.11.2016 13:31
Hallo
Bitte nicht einfach was den diversen Populisten nachplappern! Was macht die EU? Sie packt nur das in EU weit gültige Verordnung, was die Mitgliedsstaaten beantragen und dem dann alle Mitgliedsstaaten zustimmen.
Nicht die EU sagt was zu tun ist, sondern ein Beschluß der Mitgliedstaaten. Alles andere sind nur faule Ausreden von manchen Politikern in diversen bekannten Staaten.
Das glaube ich schon mal überhaupt nicht.

Beispiel Bargeld, Laut der EU Obrigkeit nützt es keinem Mitgliedsstaat Bargeld in der Verfassung zu verankern, wenn die EU das Bargeld abschafft dann mit und ohne Verankerung in diversen Verfassungen.

Im Prinzip macht die EU Obrigkeit mit den Regierungen das gleiche wie die Regierungen mit Ihren Bürgern, Ich ( die Herrschaften Politiker ) habe beschlossen, Du - das Volk - Gusch.

Gruß Franz
Titel: Re: CITES
Beitrag von: bea am 29.11.2016 13:48
Mal weg vom Artenschutz

aber den Einwand halte ich für notwendig. Weil sowas nie zu ernsthaften Diskussionen führen wird: wertet das bitte als Debattenbeitrag. Ich erde das nicht vertiefen. Jedem steht es frei, sich seinen Reim darauf zu machen.

Im Prinzip macht die EU Obrigkeit mit den Regierungen das gleiche wie die Regierungen mit Ihren Bürgern, Ich ( die Herrschaften Politiker ) habe beschlossen, Du - das Volk - Gusch.

Ganz so mächtig ist die EU-Obrigkeit jetzt doch nicht....

Unsere Dauerbundeskanzlerin sagte mal, dass sie "durchregieren" wolle. Das tut sie ja offensichtlich. Wobei zumindest einem ihrer Minister und Parteigenossen egal zu sein scheint, wer unter ihm Kanzler ist.

Aber:

Zuallervorderst in jener Obrigkeitsstatts-Front stehen da Freiheitliche, AfD, UKIP, Front National, Tea Party... das zeigt a) ein Blick in die politische Agenda und aa) ein Blick nach Ungarn und Polen, wo die Schwesterorganisationen an die Macht gewählt worden sind. Mich erinnert das durchaus an den Zeitgeist der späten 20er des vorigen Jahrhunderts.
Auch da sind die Leute ihren zukünftigen Henkern hinterhergerannt.
Titel: Re: CITES
Beitrag von: doctormolotov am 29.11.2016 14:05
Ansonsten erinnert mich das Argument an die Rechtfertigung des Wilderns gegen Nashörner und Elefanten und den Anbau von Kokain und Opium.

Da komm ich jetzt nicht drauf, warum dich das daran erinnert. Mich erinnert das nur an "nicht zuende gedacht".
Titel: Re: CITES
Beitrag von: stephan61 am 29.11.2016 14:42
Noch einmal, bevor es ganz off Topic wird:
Im Prinzip macht die EU Obrigkeit mit den Regierungen das gleiche wie die Regierungen mit Ihren Bürgern, Ich ( die Herrschaften Politiker ) habe beschlossen, Du - das Volk - Gusch.

Wer ist die "EU-Obrigkeit"?
Einfach mal googeln:
Ganz oben sitzt der Europäische Rat:
"Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest."
Wer ist der "Europäische Rat"?
Es sind die Regierungschefs aller 28 Mitgliedsstaaten und der Präsident des Europäischen Rates, der Herr Tusk, und der Chef der Europäischen Kommission, das ist der Herr Junker. Die Namen hat der eine oder andere wahrscheinlich schon mal gehört.

Und diese obskuren "EU-Bürokraten" tun das, was dort im Rat ausgeschnapst wird.

Und zum Schluss: Keine EU-Verordnung hat in irgendeinem Land der EU Gesetzeskraft. Erst wenn ein Land ein entsprechendes Gesetz dazu erlässt, gilt eine solche Verordnung. D.h. die Gesetze machen sich die Staaten immer noch selbst.

Aber es ist halt leichter, unpopuläres "den da in Brüssel" oder einfach "den da oben" anzuhängen. Schuld haben bekanntlich immer die Anderen.
Und momentan habe ich eher das Gefühl das Politiker lieber Volkes Stimme (was immer das ist) hinterherrennen und eher nix tun bevor irgendwas unpopuläres entschieden wird.

Das war es jetzt von meiner Seite zu diesem Thema.
Es ist besser wir kehren jetzt wieder zum eigentlichen Thema, dem Holz, zurück.

Gruß
Stephan
Titel: Re: CITES
Beitrag von: darkbluemurder am 30.11.2016 10:11
Und zum Schluss: Keine EU-Verordnung hat in irgendeinem Land der EU Gesetzeskraft. Erst wenn ein Land ein entsprechendes Gesetz dazu erlässt, gilt eine solche Verordnung. D.h. die Gesetze machen sich die Staaten immer noch selbst.

Hallo Stephan,

eine kleine Richtigstellung: was Du im Zitat beschrieben hast, sind EU-Richtlinien. Diese müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, um Gesetzeskraft zu entfalten. Setzt ein Mitgliedstaat die Richtlinie allerdings nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig in nationales Recht um, können sich die EU-Bürger unmittelbar auf die Richtlinie berufen, wenn sie (a) für sie günstiger als das nationale Recht und (b) ausreichend bestimmt sind. Außerdem kann die EU-Kommission einen solchen Mitgliedstaat wegen der unzureichenden Umsetzung der Richtlinie verklagen (sog. Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof).

EU-Verordnungen gelten dagegen unmittelbar.

Viele Grüße
Stephan
Titel: Re: CITES
Beitrag von: stephan61 am 30.11.2016 11:09
Hi Stephan,

ja Du hast Recht. Ich habe die Richtlinien gemeint.
Die Verordnungen beziehen sich idR auf die Schnittstelle EU <-> außerhalb EU, so wie die Sache mit dem Artenschutz. Also völkerrechtliche Vereinbarungen usw.
Richtlinien regeln die Sachen innerhalb der EU, die müssen die Staaten selber umsetzen.

Gruß
Stephan
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Stone am 30.11.2016 12:45
Hallo

Ich denke, bzgl. des Artenschutz sind wir uns hier alle einig, mehr oder weniger. Mir stellen sich aber einige Fragen, u.a. weil ich da auch Informationen bzw. Bedenken aus erster Hand diskutiert habe ...

Mit welchem Aufwand müssen z.B. Bands rechnen, die touren und sich über Grenzen hinweg bewegen? Innerhalb der EU scheint es klar, aber darüber hinaus?

Der einzelne Hobbymusiker hat ggf. keine Rechnung seines Instrumentes mehr oder, wie bei mir, über die verwendeten Einzelteile, die z.B. auch über Handelsplattformen von privat zu privat erworben wurden.

Welches Auswirkungen hat das auf den privaten Handel, aber auch auf bestehende Lagerbestände - kann ich (und wenn ja mit welchem Aufwand) rückwirkend überhaupt Zertifikate einfordern (vom Lieferanten) und inwieweit haftet ggf. ein privater Verkäufer?

Welchen Kostenfaktor bedeutet dies letztlich für kleine, mittelständische und große Unternehmen? Den Schiefstand hinsichtlich der WEEE finde ich bezeichnend genug (sofern sich dieser nicht hinreichend bzgl. der Klasseneinteilung geändert hat).

Und vor allem, welche Ausnahmen gibt es und wen treffen die letztlich?

Im schlimmsten Fall sind kleine Hersteller "gezwungen" auf alternative Hölzer und Materialien auszuweichen, große aber nicht, weil sie sich den Verwaltungsaufwand leisten können - da Gitarristen und Bassisten in der Regel ja eher "markengetrieben" sind bzw. dem verwendeten Holz eine hohe Bedeutung zugestehen, ergibt sich hier ggf. eine Verzerrung im Wettbewerb ...

Ich finde, das hätte man einfacher gestalten können, indem z.B. eine generelle Einfuhrkontrolle am Zoll vorgenommen wird, auf Basis der Deklaration, anstelle jeden Quadratzentimeter nun mit einem Zertifikat versehen zu lassen / müssen; unter 'm Strich wird auch der Missbrauch bzw. die Umgehung bei Verwendung eines Zertifikates stattfinden, wie auch die Umgehung durch Falschdeklaration möglich wäre.

Insgesamt halte ich es für ein stark Kompromiss behaftete "Lösung" ...

Gruß, Stone
Titel: Re: CITES
Beitrag von: bea am 30.11.2016 13:42
Mit welchem Aufwand müssen z.B. Bands rechnen, die touren und sich über Grenzen hinweg bewegen? Innerhalb der EU scheint es klar, aber darüber hinaus?

Stand hier und heute müssen sie wohl eine Ausfuhrgenehmigung beantragen. Interessant nicht zuletzt auch bei Sessions oder Seminaren in der Schweiz oder beim Transit durch die Schweiz.

Zitat
Der einzelne Hobbymusiker hat ggf. keine Rechnung seines Instrumentes mehr oder, wie bei mir, über die verwendeten Einzelteile, die z.B. auch über Handelsplattformen von privat zu privat erworben wurden.
Eben. Und das ist ja auch das Problem.

Zitat
Welches Auswirkungen hat das auf den privaten Handel, aber auch auf bestehende Lagerbestände - kann ich (und wenn ja mit welchem Aufwand) rückwirkend überhaupt Zertifikate einfordern (vom Lieferanten) und inwieweit haftet ggf. ein privater Verkäufer?
Grundsätzlich kann man die Bestände wohl unbürokratisch anzeigen. JETZT, dieses Jahr noch, damit der legale Besitz vor 2017 dokumentiert ist.
Es geht dabei in den Augen der Behörden tatsächlich um jedes Holzfitzelchen. Hobbybauern wird allerdings dann auch schon mal eine schriftliche Buchführung auferlegt und eine Hausdurchsuchung angekündigt. Wie mein Eingangsbeispiel zeigt.

Das Problem ist, dass die Artenschützer kaum auf die Umsetzbarkeit im realen Leben zu achten scheinen.

Zitat
Welchen Kostenfaktor bedeutet dies letztlich für kleine, mittelständische und große Unternehmen?
Die sind zum Teil ja ohnehin schon mit der Holzbuchhaltung beschäftigt, müssen dies halt nun ausdehnen. Und weil sie im Kontakt zu den Behörden stehen, hat man sie sicherlich schon aufgefordert, ihre Bestände noch in 2016 zu dokumentieren, damit der unproblematische Vorbesitz ihnen gegenüber nachgewiesen ist.

Für den privaten Handel wird es schwierig, auch für die Kunden der kleinen Erbauer: weil ja kein Verfahren vorgesehen ist, mit dem die Kunden ein Dokument über die Legalität der Hölzer erhalten, das ihnen die vollumfänglichen Eigentumsrechte zusichert und weitergereicht werden kann, stehen die dann im Regen. Egal, ob es um die China-Klampfe von Thomann oder das edle Instrument vom Gitarrenbauer aus der Region geht.

Der von der CITES ja sehr wohl gewollte Effekt, den Handel mit diesen Arten zu begrenzen, wird also vollumfänglich auf die Endbesitzer der Altbestände ausgedehnt; diese werden dadurch partiell enteignet.

M.E. ist das kontraproduktiv, und es führt zu Reaktionen wie oben, letztlich zur Ablehnung der gesamten Angelegenheit.

Es geht übrigens nicht nur um Musikinstrumente, sondern auch Haushaltsgegenstände oder Werkzeuge zur Holzbearbeitung. Und es geht formal um eine Buchführung in Gramm.
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Stone am 30.11.2016 14:58
Hallo Bea

Da decken sich unsere Meinungen ...

Die Praxisrelevanz oder Umsetzbarkeit erscheint mir oft als nur unterschwellig relevant für die Damen und Herren, welche sich das ausdenken.

Inwieweit nun die Privatleute betroffen sind, der Käufer etc., bleibt abzuwarten; Hausdurchsuchung halte ich zwar hoch angesetzt, würden aber auch eines hinreichenden Tatverdachtes / Verstoßes bedürfen (aus meiner laienhaften Sicht).

Bedingt durch die Freundschaft zu einem der kleinen Gitarrenbauer hier in DE ist mir aber bekannt, dass es aber zumindest noch nicht bei allen zu einer Aufforderung der Deklaration gekommen ist; es mag aber auch sein, dass dies mit dem Erlass der Regelung vorausgesetzt bzw. einhergeht und damit als bekannt vorausgesetzt wird.

Für mich ergibt sich im schlimmsten Fall, dass ich meine Instrumente weder als Ganzes noch in Teilen veräußern kann, sowie eine Reise z.B. in die Schweiz oder meinetwegen USA mit Instrument kaum bzw. nicht möglich ist - eine tragbare Belastung, zumindest aktuell.

Ich bringe mal einen hinkenden Vergleich: es ist, als wenn man die Jäger dazu auffordern würde, rückwirkend, ihre Abschüsse entsprechend den Auflagen und Gesetzen zu protokollieren und nachzuweisen ... und diejenigen, die das Hirschgeweih vom Großvater geerbt haben, befinden sich dann im Dilemma des Nachweises ;-)

Gruß; Stone
Titel: Re: CITES
Beitrag von: stephan61 am 30.11.2016 16:07
Hallo,

ist ein echt komplexes Thema.
Ich wollte nochmal das Problem Schweizbesuch ansprechen.
Ist das wirklich so?
Die Schweizer sind doch Mitglied des Binnenmarktes, d.h. freier Warenverkehr, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Schengen, usw...
Werden die bei unseren Holzsachen genauso behandelt wie z.B. Kanada, Türkei, etc.?
Oder greifen die Exportrichtlinien nicht bei Mitgliedern des Binnenmarktes?

Gruß
Stephan
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Stone am 30.11.2016 18:43
Hallo,

ist ein echt komplexes Thema.
Ich wollte nochmal das Problem Schweizbesuch ansprechen.
Ist das wirklich so?
Die Schweizer sind doch Mitglied des Binnenmarktes, d.h. freier Warenverkehr, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Schengen, usw...
Werden die bei unseren Holzsachen genauso behandelt wie z.B. Kanada, Türkei, etc.?
Oder greifen die Exportrichtlinien nicht bei Mitgliedern des Binnenmarktes?

Gruß
Stephan

Gute Frage.

Ich weiß nur, weil ich mich eine Zeit lang intensiv mit dem Gedanken getragen habe, dass bei einer Übersiedlung in die Schweiz u.U. auch eine Liste (sorgfältig geführt) der Haushaltsgüter etc. ausreicht, um am Zoll die Einreise deutlich zu vereinfachen.

Aus eigener Erfahrung weiß, dass die Schweizer u.a. nachfragen, wenn man mit dem Wohnmobil einreist, was man z.B. mit sich führt, allerdings liegt das Augenmerk auf Nahrungsmitteln.

Ich meine, dass aber die Einfuhr von Waren aller Art nur bedingt zollfrei ist. Damit wäre dann auch wahrscheinlich der Beleg für das eingeführte Holz notwendig.

Gruß; Stone
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Manfred am 30.11.2016 22:06
Hallo,

was soll's das Ding ist gedeckelt, da muss man auch wieder damit leben.
Das richtig schwarze Ebenholz aus Madagaskar gibt es eh nur noch aus alten Lagerbeständen,
da hat man schon längst alles abgeholzt und die Bäume müssen alt sein um das richtige Schwarz zu haben,
das aus neu geschlagene jungen Bäumen wir bereits schon schwarz gebeizt.
Ich denke das es für kleine Saiteninstrumentenbauer dann vielleicht eine Ausnahmeregelung mit sehr begrenzten Kontigent gibt.

Gruß
Manfred




Titel: Re: CITES
Beitrag von: bea am 1.12.2016 00:12
Mir geht es nicht um neue Instrumente. Mir geht es um die juristisch fragwürdige Beweislastumkehr, die uns mehr oder weniger enteignet.

Wenn ich beim nächsten Projekt ein schwarzes Griffbrett haben möchte, besorge ich mir Apfel, Birne oder Zwetschge, schwarze Spiritusbeize und ein wenig NC-Lack zum Schutz. Noch gibt es den ja - und wenn der verboten wird, werden's tatsächlich die Eurokraten gewesen sein.
Titel: Re: CITES
Beitrag von: bea am 1.12.2016 01:22
Hier übrigens die Rechtsgrundlage (Bundesnaturschutzgesetz):

http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__46.html

Zitat
(2) Auf Erzeugnisse im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2, die dem persönlichen Gebrauch oder als Hausrat dienen, ist Absatz 1 nicht anzuwenden. Für Tiere oder Pflanzen, die vor ihrer Unterschutzstellung als besonders geschützte Art oder vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4 erworben wurden und die dem persönlichen Gebrauch oder als Hausrat dienen, genügt anstelle des Nachweises nach Absatz 1 die Glaubhaftmachung. Die Glaubhaftmachung darf nur verlangt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass keine Berechtigung vorliegt.

Das gilt allerdings nicht für den Handel und natürlich nicht grenzüberschreitend.
Was die Schweiz angeht: diese hat ihr Verhältins zur EU in mehreren 100 Verträgen festgezurrt.  Was da beim Grenzübertritt mit  CITES-B-Hölzern geregelt ist oder nicht, wäre wohl gesondert zu recherchieren.
Titel: Re: CITES - von der BfN -
Beitrag von: sjhusting am 8.12.2016 12:29
Hi Folks -

ich war wegen ein andere Gelegenheit beim Zollamt und habe nachgefragt. Hier die 2 relevante Web-Seiten:

http://www.bfn.de/0305_musikinstrumente.html

http://www.bfn.de/0305_musikinstrument-bescheinig.html

Ich habe sie noch nicht genau durchgelesen, es scheint aber die definitiv Quelle zu sein.

steven
Titel: Re: CITES
Beitrag von: stephan61 am 8.12.2016 13:24
Danke Steve,

hab ich gelesen. Aber:
"Die Musikinstrumentenbescheinigung muss bei uns mit dem  Formular 221 und einer so genannten Vorlagebescheinigung der zuständigen Landesbehörde beantragt werden [...]
Auf der Vorlagebescheinigung müssen die rechtmäßige Einfuhr in die EU oder der rechtmäßige Erwerb innerhalb der EU und für Exemplare des Anhangs A der Verordnung (EG) 338/97 der Status Vorerwerb (mit dem erforderlichen Datum des Erwerbs - bezogen auf die Entnahme aus der Natur des entsprechenden Exemplars) bestätigt sein. An das Dokument wird ein Folgeblatt angesiegelt, auf dem jeweils die Ein- und Wiederausfuhren in den/aus dem jeweiligen CITES-Vertragsstaat durch die zuständigen Zollstellen mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden müssen. "

Das verspricht viel Spaß! :(

Gruß
Stephan
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Stone am 8.12.2016 13:41
Danke Steve,

hab ich gelesen. Aber:
"Die Musikinstrumentenbescheinigung muss bei uns mit dem  Formular 221 und einer so genannten Vorlagebescheinigung der zuständigen Landesbehörde beantragt werden [...]
Auf der Vorlagebescheinigung müssen die rechtmäßige Einfuhr in die EU oder der rechtmäßige Erwerb innerhalb der EU und für Exemplare des Anhangs A der Verordnung (EG) 338/97 der Status Vorerwerb (mit dem erforderlichen Datum des Erwerbs - bezogen auf die Entnahme aus der Natur des entsprechenden Exemplars) bestätigt sein. An das Dokument wird ein Folgeblatt angesiegelt, auf dem jeweils die Ein- und Wiederausfuhren in den/aus dem jeweiligen CITES-Vertragsstaat durch die zuständigen Zollstellen mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden müssen. "

Das verspricht viel Spaß! :(

Gruß
Stephan

 :topjob:

Mir soll noch mal einer sagen, ich würde "komisch denken" ... scheint Menschen zu geben, die dafür jede Menge Geld erhalten.

Gruß, Stone
Titel: Re: CITES
Beitrag von: stephan61 am 22.12.2016 18:04
Hallo zusammen,

es geht weiter mit CITES...

Ihr habt wahrscheinlich auch den Newsletter von G&B (d.h. musikmachen.de) gekriegt, oder zumindest viele von Euch.

Darin empfehlen sie ja die Registrierung von  im Eigentum befindlichen Gitarren mit Palisander und Bubinga vor dem 02.01.17 als Altbestand bei den zuständigen Stellen.
Gelesen und getan. Ich habe heute bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (bei uns in Bayern das jeweilige Landratsamt) angerufen und mit dem dortigen Naturschutzreferenten ein angenehmes Gespräch geführt. Er kannte das Problem sagte mir aber auch, dass derzeit noch unklar ist, wie die o.g. Hölzer in Zukunft behandelt werden.
Ergebnis war, dass ich ihm eine Liste meiner Instrumente mit Palisander oder Bubinga gemailt habe. Er meinte auch, das ist der sichere Weg, die Dinger sind als Altbestand angemeldet und dann ist es egal was kommt.
Mir geht es darum, eine Gitarre auch mal verkaufen zu können, ohne irgendwas erst umständlich zu beantragen - oder Gottbehüte - das Teil eingezogen wird.
Übrigens: Er hat mir dann auch gleich empfohlen, das gleiche auch für die Gitarren mit Ebenholz zu machen, da hier die Behandlung auch noch unklar ist.
Für Reisen außerhalb der EU empfiehlt er auch den "Musikinstrumentenpass", d.h. die Musikinstrumentenbescheinigung, siehe den link von Steven.
Aaaber, er rät davon ab es damit für Reisen in die USA zu versuchen. Die akzeptieren das oftmals nicht und dann ist das gute Stück weg.

Und noch was zur Abschreckung (link am besten in Browserzeile kopieren):
http://www.bfn.de/0401_pm.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=5950&cHash=0b624d7de9a8587f5f7864660291147d

Viele Grüße
Stephan
Titel: Re: CITES
Beitrag von: sjhusting am 27.12.2016 10:55
Und von Lakewood:

http://www.lakewood-guitars.de/cites_info.php

Steven
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Manfred am 27.12.2016 15:05
Hallo,

ich denke da muss man sich registrieren, ich schätze das beim Verakuf die Abmahnungsspezialisten auch auf diesen Zug aufspringen werden, um abzuzocken, daher wird man gut beraten sein die eigenen Instrumente zu registrieren.

Bei den G&B Newslettern waren folgende Links zu finden:

Leitfaden:
https://www.somm.eu/fileadmin/somm/upload/normen/news-facts/download/Gemeinsamer_Leitfaden_CITES_SOMM_u_GDM_u_BDMH_FINAL.pdf (https://www.somm.eu/fileadmin/somm/upload/normen/news-facts/download/Gemeinsamer_Leitfaden_CITES_SOMM_u_GDM_u_BDMH_FINAL.pdf)

Behördenliste:
https://www.somm.eu/fileadmin/somm/upload/normen/news-facts/download/Gemeinsamer_Leitfaden_CITES_Behoerdenlise_SOMM_u_GDM_u_BDMH_FINAL.pdf (https://www.somm.eu/fileadmin/somm/upload/normen/news-facts/download/Gemeinsamer_Leitfaden_CITES_Behoerdenlise_SOMM_u_GDM_u_BDMH_FINAL.pdf)

Vorlage für Bestandsliste:
http://www.vintage-guitar.de/img/articles/palisander/Bestandsliste-2016.xls

Gruß
Manfred
Titel: Re: CITES
Beitrag von: bea am 28.12.2016 21:54
Vorhin habe ich meine Liste an die zuständige Behörde geschickt. Per Post und per email. Es kam eine email zurück, dass der Sachbearbeiter erst am 9.2. wieder erreichbar sei. Damit weiß ich, dass die email mit der Anmeldung der Gitarren in der Behörde ist; ich werte das schonmal als Beleg für die Fristeinhaltung....

(juristisch geht es hier ja immer um einen Augenscheinbeweis.)

Bei der Gelegenheit fiel mir auf, dass meine beiden Harley Benton-Bässe keine Seriennummern tragen.
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Manfred am 28.12.2016 23:26
Zitat
Bei der Gelegenheit fiel mir auf, dass meine beiden Harley Benton-Bässe keine Seriennummern tragen.

Hallo Bea,

da bin ich mal gespannt was man in diesem Fall machen soll, ein Bild senden, eigene Kennnummer vergeben (mit Schlagbuchstaben o.Ä.) .

Gruß
Manfred
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Holzdruide am 29.12.2016 00:43
Hallo

Und was macht man dann eigentlich mit selbst gebauten Instrumenten ?

Gruß Franz
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Manfred am 29.12.2016 04:30
Hallo

Und was macht man dann eigentlich mit selbst gebauten Instrumenten ?

Gruß Franz

Hallo Franz,

einfach mal dumm nachfragen.

Ich weiß wirklich nicht wie die Ämter eine sehr große Flut von Meldungen bearbeiten sollen.
Da ich schon im fortgeschritten Alter bin, bin ich mal gespannt ob die Bearbeitung noch zu Lebzeiten erfolgt. ;D

Gruß
Manfred
Titel: Re: CITES
Beitrag von: MichaelH am 30.12.2016 15:56
Servus miteinander,

dazu kann ich heute auch meinen Senf geben. Ich hab gestern alle meine Gitarren mit Seriennummer erfasst und das ganze per Mail mit Lesebestätigung an das RP Karlsruhe geschickt, mit der Bitte, mir darüber die Vorerwerbsbescheinigung auszustellen. So, und dann hab ich heute morgen eine Mail bekommen ....


 ... wir bestätigen den Eingang Ihres o.g. Schreibens, mit dem Sie den Besitz von insgesamt 10 Musikinstrumenten mit Teilen der Art Dalbergia spp., Kosso, Bubinga melden. ...

...Auf der 17. Vertragsstaatenkonferenz wurden verschiedene Baum-/Holzarten in den CITES Anhang II aufgenommen bzw. von Anhang III CITES in den Anhang II CITES hochgestuft.

Eine Auflistung der betroffenen Holzarten und weitere Informationen können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unter folgendem Link http://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html finden.

Die Aufnahme der dort genannten Arten in den Anhang II CITES sowie die Änderungen der Fußnoten treten 90 Tage nach Ende der Vertragsstaatenkonferenz am 02.01.2017 völkerrechtlich in Kraft. Die Listung dieser Arten im Anhang B der VO(EG) 338/97 sowie die Änderungen der Fußnoten werden erst nach Veröffentlichung der geänderten Anhänge der VO(EG) 338/97 für die Europäische Union rechtswirksam.

Beim Verkauf dieser Artikel innerhalb der EU sollte dem Erwerber ein Verkaufsbeleg ausgehändigt werden, damit dieser ggf. den legalen  Erwerb nachweisen kann. Dieser Verkaufsbeleg sollte einen Hinweis enthalten, dass es sich um einen Artikel handelt, der vor Unterschutzstellung erworben wurde und beim Regierungspräsidium Karlsruhe ordnungsgemäß gemeldet ist.

Für Verkäufe in Länder, die nicht der EU angehören, sind Ausfuhrgenehmigungen des BfN in Bonn erforderlich. Vor der Beantragung der Ausfuhrgenehmigung müsste bei uns eine Vorlagebescheinigung beantragt werden. Die Ausstellung von Vorlagebescheinigungen ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem anteiligen Verkaufswert des geschützten Holzes.

Sofern Sie Artikel aus Ländern erwerben, die nicht der EU angehören, sind Einfuhrgenehmigungen des BfN erforderlich. Für Erwerbe innerhalb der EU benötigen Sie einen Herkunftsnachweis, z. B. die Kopie der Einfuhrgenehmigung oder einen sonstigen Herkunftsnachweis aus dem hervorgeht, dass es sich um Altbestand handelt.

Für alle Fragen bzgl. Ein- und Ausfuhr wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Telefon Nr. 0228/8491-0, www.bfn.de. ...




So, und das nenne ich doch mal eine prompte Antwort, vor allem, mit einigen Infos zur Vorgehensweise falls man(n) oder Frau :-) einen Kauf oder Verkauf eines Instruments anstrebt. Das ging nämlich meiner Meinung nach bei allen Berichten in der Presse etwas weit auseinander.

Das ist mal eine Info kurz und knapp von offizieller Stelle. Und die Mail hab ich mir sicherheitshalber mal ausgedruckt  ;D

Grüße


Michael

Titel: Re: CITES - Oh jetzt muss ich Inventur machen
Beitrag von: orange1969 am 30.12.2016 17:24
... Eine Auflistung der betroffenen Holzarten und weitere Informationen können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unter folgendem Link http://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html finden.

Die Aufnahme der dort genannten Arten in den Anhang II CITES sowie die Änderungen der Fußnoten treten 90 Tage nach Ende der Vertragsstaatenkonferenz am 02.01.2017 völkerrechtlich in Kraft. Die Listung dieser Arten im Anhang B der VO(EG) 338/97 sowie die Änderungen der Fußnoten werden erst nach Veröffentlichung der geänderten Anhänge der VO(EG) 338/97 für die Europäische Union rechtswirksam.
...
Mahlzeit,

jetzt muss ich mich erstmal setzen:

Bitte helft mir mal eben ein bischen:
1. Ich habe 2 Jackson King V Pro aus den frühen 90ern und die haben schwarze Griffbretter.
   Woher weiß ich, daß das Ebenholz ist und kein Dalbergia ?
   Ist jetzt Ebenholzgriffbrett auch meldepflichtig ? Ich sehe da nicht, ob das aus Madagascar ist ?

2. Ich habe noch eine alte Dommenget mit flacher Decke und einem komischen Furnier - das sieht aus wie Rio Palisander aber ist weinrot durchschimmernd lackiert - woher weiß ich, ob das jetz wirklich Rio Palisander ist ? ( An der Potibohrung sieht's zumindest braun aus)

Also was ich verstehe ist, daß auf vielen von meinen Gitarren Rosewood Griffbretter sind aber ob meine Klampfen jetzt Swietania als Korpusholz haben oder irgeneine andere Art, das weiß ich nicht.
Und was aktuell illegal ist, weiß ich auch nicht zur Gänze - da wird auf Fussnoten verwiesen - pfff (da bin ich froh, daß ich zumindest kein Bubinga habe)

Ich bin fast soweit, einen Sachverständigen zu konsultieren. Laut Internet wäre Walter Kraushaar einer.

Hm, ...
Bis bald
orange1969
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Holzdruide am 30.12.2016 17:45
Hallo

Die Herkunft eines verarbeiteten Holzes zu bestimmen kann ich mir ohne Materialprobe = Beschädigung nicht vorstellen.
Und außerden ist mir bei der ganzen Sache unverständlich wozu man für Hölzer die geerntet und verarbeitet wurden bevor diese geschützt wurden plötzlich Papiere braucht.

Aber wer weiß, vielleicht braucht man bald auch die Impfpässe längst verstorbener Hunde, Pferde ecetera.

Sinnvoll wäre Holzimporteure und Händler zu kontrollieren, was da mit den Instrumtenbesitzern abgehalten wird ist witzlos.

Gruß Franz
Titel: Re: CITES - Oh jetzt muss ich Inventur machen
Beitrag von: cca88 am 30.12.2016 17:47
Mahlzeit,

jetzt muss ich mich erstmal setzen:

Bitte helft mir mal eben ein bischen:
1. Ich habe 2 Jackson King V Pro aus den frühen 90ern und die haben schwarze Griffbretter.
   Woher weiß ich, daß das Ebenholz ist und kein Dalbergia ?
   Ist jetzt Ebenholzgriffbrett auch meldepflichtig ? Ich sehe da nicht, ob das aus Madagascar ist ?

2. Ich habe noch eine alte Dommenget mit flacher Decke und einem komischen Furnier - das sieht aus wie Rio Palisander aber ist weinrot durchschimmernd lackiert - woher weiß ich, ob das jetz wirklich Rio Palisander ist ? ( An der Potibohrung sieht's zumindest braun aus)

Also was ich verstehe ist, daß auf vielen von meinen Gitarren Rosewood Griffbretter sind aber ob meine Klampfen jetzt Swietania als Korpusholz haben oder irgeneine andere Art, das weiß ich nicht.
Und was aktuell illegal ist, weiß ich auch nicht zur Gänze - da wird auf Fussnoten verwiesen - pfff (da bin ich froh, daß ich zumindest kein Bubinga habe)

Ich bin fast soweit, einen Sachverständigen zu konsultieren. Laut Internet wäre Walter Kraushaar einer.

Hm, ...
Bis bald
orange1969

Hallo Orange..

illegal wird ja erstmal nichts...

So wie ich es verstanden habe, unterliegt Indisches Palisander ab nächstem Jahr gewissen Beschränkungen. Für Instrumente die vorher nachweislich im Umlauf waren kann dann wohl eine Vermarktungsbescheinigung oder etwas Ähnliches für den Verkauf notwendig sein.

z.B. der Verweis auf ein Aktenzeichen der Naturschutzbehörde. o.ä.

Ich habe gerade eben auch meine Aufstellung an die untere Naturschutzbehörde bei mir gemailt... Mit aussagekräftigen Bildern, bei Teilen die keine Seriennummer haben. Damit hab ich den Nachweis, daß das Holz vor dem Stichtag im Umlauf - und bei mir war...

Andre Waldenmeier hat sich da auf Facebook in der Gruppe
https://www.facebook.com/groups/vintageclassicguitars/
ziemlich tief damit auseinandergesetzt.

So wie es im Moment aussieht, weiß keiner genau, wie die Ämter ab nächstem Jahr damit umgehen werden. Es gilt aber wohl kein "Verbot" wie für Rio-Palisander.

Hast Du diesbezgl. mal Boris Dommenget kontaktiert? Wenn das Rio Palisander vor 92 nachweislich in der EU unterwegs war, dann dachte ich, daß alles ok ist. Kann mich aber irren.


Grüße

Jochen
Titel: Re: CITES
Beitrag von: MichaelH am 30.12.2016 18:23

Servus mteinander,

genau darum geht es ja:
Für Instrumente die vorher nachweislich im Umlauf waren kann dann wohl eine Vermarktungsbescheinigung oder etwas Ähnliches für den Verkauf notwendig sein.

Und:
Damit hab ich den Nachweis, daß das Holz vor dem Stichtag im Umlauf - und bei mir war...

Da kann dann auch keiner mit Abmahnung drohen wenn man ein Instrument veräussern will, kann, darf, soll ...

Auf meiner Liste steht auch ...

Zum Stichtag 31.12.2016 befinden sich folgende Instrumente in meinem Eigentum, die Anteile von laut CITES II geschützten Holzarten  (wie Dalbergia ssp., Kosso, Bubinga) enthalten könnten. Auf Basis der vorstehenden Vorerwerbswarenbestandsmeldung per 31.12.2016 beantrage ich eine entsprechende Vorerwerbswarenbescheinigung.

Soll heißen, es kann niemand die Erwartungshaltung haben dass jeder ein Holzfachmann ist ....

Grüße

Michael
Titel: Re: CITES
Beitrag von: SvR am 30.12.2016 18:35
Salü,
Und außerden ist mir bei der ganzen Sache unverständlich wozu man für Hölzer die geerntet und verarbeitet wurden bevor diese geschützt wurden plötzlich Papiere braucht.
Weil ansonsten einfach jeder behaupten würde, dass das Holz vor Inkraft treten geschlagen wurde? Wie soll dass dann effektiv kontrolliert werden? Alle (die meisten) wollen Umwelt-/Naturschutz, aber wenn es sie selbst betrifft ist das Gejammer wieder groß.
Viele Grüße,
Sven
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Stone am 30.12.2016 19:24
Salü,Weil ansonsten einfach jeder behaupten würde, dass das Holz vor Inkraft treten geschlagen wurde? Wie soll dass dann effektiv kontrolliert werden? Alle (die meisten) wollen Umwelt-/Naturschutz, aber wenn es sie selbst betrifft ist das Gejammer wieder groß.
Viele Grüße,
Sven

Grundsätzlich stimme ich Dir zu, aber leider ist es doch in Bezug auf z.B. Griffbretter aus Palisander kaum praxisgerecht umzusetzen. Ein Bestandschutz für bestehende Teile ist kaum zu realisieren und hat mit Sicherheit genauso große Schlupflöcher, wie die illegale Einfuhr zu einem späteren Zeitpunkt.

In meinem Fall gibt es eine nicht unerhebliche Zahl an Hälsen, die ich z.B. von Rockinger, auf ----, in Kleinanzeigern, bei Bekannten etc. erworben habe - diese verfügen weder über eine Seriennummer noch andere "unveränderliche" Kennzeichen.

Aus meiner Sicht bliebe mir nur die Erklärung gegenüber - wem eigentlich genau? - dem Zoll etc., dass ich über die Zahl X an Hälsen mit Palisandergriffbrett (oder Rosewood oder xyz) verfüge.

Das war es dann aber auch ...

Praxisgerechter finde ich, wenn auch kitzelig, die Möglichkeit, bei einem Verkauf via Kaufvertrag zu versichern (als Verkäufer), dass das Holz ursprünglich artgerecht eingeführt bzw. erworben wurde. Im Fall des Falles bin ich zwar immer noch in der Beweispflicht, muss mir aber jetzt mal keinen Kopf machen ...

... den ich mir sowieso nicht mache, da ich meine Gitarren weder verkaufen noch zerlegen und veräußern will.

Und die Reise in ein anderes Land - nun ... steht irgendwie auch nicht auf dem Plan.

Gruß; Stone
Titel: Re: CITES
Beitrag von: SvR am 30.12.2016 19:47
Salü,
In meinem Fall gibt es eine nicht unerhebliche Zahl an Hälsen, die ich z.B. von Rockinger, auf ----, in Kleinanzeigern, bei Bekannten etc. erworben habe - diese verfügen weder über eine Seriennummer noch andere "unveränderliche" Kennzeichen.
Auch dafür wird es einen Weg geben. Bei den Herstellern/Holzhändlern liegt ja auch unverarbeitetes Holz auf der Halde, das erfasst werden muss. Klar ist das jetzt mühsam für alle die betroffen sind und ja wir retten sicher nicht die Welt damit, aber steter Tropfen höhlt den Stein :)
Viele Grüße,
Sven
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Holzdruide am 30.12.2016 23:23
Hallo,

Ja sicher ist es so dass dann "jeder" behauptet es handelt sich um Hölzer die vor dem Artenschutz geerntet wurden.

Trotzdem - wie soll man verlässlich feststellen von welchem Kontinent ein Instrumententeil stammt, das ist schlicht und einfach unmöglich. Ausgenommen man würde eine Materialprobe entnehmen.

Und falls das doch passiert hoffe ich der Materialprüfer kennt einen guten Gesichtschirurgen  >:D

Gruß Franz
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Robinrockt am 30.12.2016 23:50
Hallo,

ich handele nach dem Motto "nicht verrückt machen lassen".
Innerhalb der EU muss man doch erst einmal gar nichts tun. Man darf uneingeschränkt mit seinen Klampfen durch die Gegend reisen.
In das Ausland (oder zurück) gilt eine 10kg(!) Grenze für das betroffene Holz.
Das sind eine Menge Gitarren. Wer hat schon eine Voll-Palisander Gitarre?
Also meistens ist es doch nur das Griffbrett, selten der Hals.
Der Sinn dahinter ist für mich kristallklar - Geld machen mit der Panik der Leute.
Immer schön locker bleiben. Verkauf ist eine andere Sache (evtl.).
Nur meine Meinung - viele von uns denken zu deutsch.

Viele Grüße und einen guten Rutsch. Keep on Rocking, lasst euch den Spaß nicht verderben  :guitar: :bier:
Robin

Titel: Re: CITES
Beitrag von: LöD am 31.12.2016 16:37
Da ich immer wieder auch mal Gitarren aus meinem Besitz verkaufe, habe ich jetzt das Prozedere halt durchgeführt.
gerade noch rechtzeitig :police:
And now, let´s get ready for Racelette!
Guten Rutsch!
LöD
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Nils H. am 31.12.2016 16:55
Da ich immer wieder auch mal Gitarren aus meinem Besitz verkaufe, habe ich jetzt das Prozedere halt durchgeführt.

Musst Du einfach so machen wie ich: Immer nur kaufen und nix verkaufen  ;D .
Titel: Re: CITES
Beitrag von: LöD am 31.12.2016 16:58
Stimmt eigentlich...  :devil:
Wenn das nicht immer mittlere Regierungskrisen auslösen würde wäre das schon auch mein bevorzugter Weg...  ;D
 :bier:
LöD
Titel: Re: CITES - Oh jetzt muss ich Inventur machen
Beitrag von: orange1969 am 1.01.2017 13:26
... Ich habe gerade eben auch meine Aufstellung an die untere Naturschutzbehörde bei mir gemailt... Mit aussagekräftigen Bildern, bei Teilen die keine Seriennummer haben. Damit hab ich den Nachweis, daß das Holz vor dem Stichtag im Umlauf - und bei mir war...
Danke für die Info Jochen,

ich habe darauf hin auch noch schnell Fotos geschossen (leider keine perfekten)
und den Sack per e-mail an das Landratsamt Landshut  gestern noch zu gemacht.
Einzig meine 3 E-Klampfen mit Ebenholzgriffbrett habe ich nicht gemeldet.

Und jetzt wünsche ich erstmal allen ein gesundes neues Jahr;
und ich freue mich auf das, was jetzt kommt:
Und  hoffentlich für zukünftige Generationen bessere Fertigung und mehr Gitarren mit Griffbrett aus Birnenholz; Decke aus französischer Walnuss; Body aus Erle; Hals aus Äh Ahorn ?
(Vielleicht hätten die Gibsons alle besser geklungen, wenn der Hals aus Walnuss gewesen wäre ?)

Schon nach Mittag - und morgen wieder auf Arbeit
Grüße an alle, die morgen auch wieder vom "Hamsterrad" eingeholt werden.
orange1969
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Schimanski am 1.01.2017 14:27
Nunja.
Nachdem ich von diesem Zirkus eher beiläufig erfahren habe, habe ich die zuständige Behörde angeschrieben, die davon genauso überrascht wurden.  8)
Jedenfalls haben die letzte Woche meine Instrumenten-Aufstellung inkl. Modell und Seriennummern bekommen, mal sehen, ob das klappt.

Sind allesamt eher Billiginstrumente, aber man weiß ja nie, ob man nicht doch mal verkaufen möchte oder muss.......
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Thisamplifierisloud am 1.01.2017 21:38
Man sollte diese Sesselfurzer dermassen mit Arbeit und Papier zuscheissen, bis sie dran ersticken.

Also verbrennen statt verkaufen und das Ländle nicht verlassen.  Just my 2 Pfennigs.
Titel: Re: CITES
Beitrag von: Schimanski am 1.01.2017 23:52
Das siehst Du falsch, denn CITES hat mit den deutschen Behörden erstmal garnichts zu tun. In welcher Weise bzw. ob die staatlichen Behörden überhaupt eingreifen, wird nicht durch das Abkommen berührt, nur wird man eben Probleme bei der Einfuhr in Länder bekommen, die entsprechende Maßnahmen durchsetzen (USA soll äußerst rigoros sein).

Was man im Netz so lesen kann, sind nicht nur die Musiker, sondern auch die für den Vorerwerbsnachweis zuständigen Behörden der jew. Länder kalt überrascht worden. Für "uns" bleibt das ja sogar fast ein Kinderspiel, wenn ich z.B. an Holzhändler denke - die haben garantiert mehr Arbeit.
Titel: Re: CITES
Beitrag von: dukesupersurf am 9.01.2017 13:42
Hallo ,
mein Gitarrenladenauftraggeber hat erzählt , er hätte mit nem Gutachter telefoniert , und der hat sich aufgeregt , daß bei den Ämtern Zigtausend überflüssige Anträge eingegangen sind , die keiner abarbeiten kann . Die ürsprüngliche Nachricht ( G&B , Musikmachen ? ) wäre falsch ausgelegt worden und die Verfasser wären irre .
Also bei mir steht aktuell keine Weltournee an , und sollte ich mal meine Career-Tele verkaufen , schreib ich einfach nicht Riopalisander in die Anzeigenüberschrift . Und wenn die Polizei ( die nicht mal bei nem Einbruch Fingerabdrücke genommen hatte ) vor der Tür steht , um ne Genanalyse von meiner Gitarre zu machen , bin ich einfach nicht da .
tschüß , Thomas
Titel: Re: CITES
Beitrag von: bea am 11.01.2017 13:35
Hier ist niemand irre. Die "überflüssigen" Anträge entsprechen voll dem, was die Behörden Anfang Dezember auf Anfrage regelmäßig und einheitlich selbst eingefordert hatten.
(Der Sachbearbeiter wurde damals hörbar blass, als ich ihm klarmachte, was da auf ihn zukommen wird, wenn wirklich jeder genau so verfährt, wie er es eingefordert hatte...)

Und wenn man auf die Seite des Bundesamts für Naturschutz schaut, sieht man, dass da zum Beispiel fürs legale und rechtsgültige Vererben nach wie vor Nachweise, zumindest aber explizite Einträge ins Testament gefordert werden.
Schau diesbezüglich mal in meinen Eingangsbeitrag - der spiegelt den damaligen Informationsstand der niedersächsischen Naturschutzbehörden: in bezug aufs Vererben hat es in den letzten Wochen eine verschärfende Klarstellung gegeben.

Auch die aktuellen Stellungnahmen der Behörden sagen nicht wirklich was neues: es war ja immer schon klar, dass Kaufbelege als Nachweise ausreichen würden. Bei dem faktischen Anmeldezwang ging es *immer* nur darum, die Instrumente verkauf- oder vererbbar zu halten, für die man keine Belege mehr besitzt. Und das ist die große Masse.

Wer hier also irre ist, sind die Behörden, vor allem offenbar die Bundesebene. Nicht die, die das, was ihnen gesagt wird, ernst nehmen und handeln.

Es wäre nett, wenn Du das Deinem Gutachter nahebringen könntest.
Titel: Re: CITES
Beitrag von: bea am 11.01.2017 13:39
Für "uns" bleibt das ja sogar fast ein Kinderspiel, wenn ich z.B. an Holzhändler denke - die haben garantiert mehr Arbeit.

Wieso? Die müssen doch sowieso ihre Bestände führen und ihr Inventar regelmäßig auf dem laufenden halten, allein schon aus handels- und steuerrechtlichen Gründen. Da ergibt sich die Cites-Dokumentation doch fast nebenbei. Und für den Gitarrenbauer im Nachbardorf ist der Mehraufwand im Vergleich zur Arbeitszeit des Baus einer Gitarre wirklich gering.