Mein IT-Schwerpunkt gilt als "Unternehmensberatung", ist daher freiberuflich. Schön ist, dass ich es schriftlich habe.
Hi
Sagen wir es so - das ist besser als nichts

Klar, vor einigen Jahren war die Anerkennung der Freibruflichkeit in der Regel kein Thema, aber bei der aktuellen Lage unseres Staatshaushaltes ...

Soweit mir bekannt, ja, ist die Gewerbesteuer nicht mehr gewinnmindernd und darf daher nicht vom Umsatz abgezogen werden (oder so); ich bin da auch eher der Steuerlaie. Die Summe / Belastung durch die Gewerbesteuer hält sich bei mir allerdings sehr in Grenzen und da im Gemeindeblatt steht, wieviel wofür ausgegeben wird usw bin ich da auch bereit, die Zahlung zu leisten (wäre anders, wenn die Auflistung Unsinn enthielte).
Der Freiberufler dürfte in Hinblick auf IHK Beitrag usw noch die Nase vorn haben, weil er ja eigentlich auch keinen Gewerbeschein benötigt - inwieweit das auch bei anderen Institutionen reinspielt und ob da noch mehr im Bereich Steuer begraben liegt, weiß ich nicht.
Ich finde die Diskussion aber eher müßig und mache da keinen Unterschied. Ich habe Leute getroffen, die exakt die gleiche Arbeit verrichtet haben, wie ich - sollte ich denen jetzt böse sein, nur weil die Freiberufler sind? Eher weniger.
Bei 'nem Kumpel haben "sie" allerdings jetzt die Prüfung angestrebt, sowohl hinsichtlich Freiberuflichkeit, wie auch hinsichtlich Scheinselbständigkeit

Gruß, Stone