Endabnahme eines DIY-Verstärkers // Wann ist Sicher wirklich Sicher?

Begonnen von Thule, Sep 23, 2014, 10:43

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RoehrenJeans

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YaBB God
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Zitat von: MrBurns am Sep 29, 2014, 09:06
Hallo allerseits,
gilt dieses Problem eigentlich nur beim Verkauf, oder auch bei Verleih des Gerätes? Z.B. folgende Geschichte: Wir sitzen im Studio, ich spiele über ein paar meiner DIY-Amps. Jemand bekommt ein gutes Riff in den Kopf, stöpselt seine Gitarre ein und kriegt einen Schlag. Dann muss ich doch auch dafür gerade stehen oder etwa nicht?
Schöne Grüße Micha
Hm, ich dachte reflexartig an das Produkthaftungsgesetz, habe eben mal reingelesen und folgendes gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/BJNR021980989.html
§ 1 Haftung --> (2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn  --> 3.
er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat

Ich bin kein Jurist und kann nicht sagen ob anderweitig oder übergeordnet gegenteiliges irgendwo steht...
Daher hat wohl Germy recht wenn er schreibt:
ZitatDie Beratung eines Fachanwaltes aus dem Bereich Produkthaftung ist vieleicht auch nicht schlecht.

Gruß
Stoffel

guitarthunder

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YaBB God
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Zitat von: MrBurns am Sep 29, 2014, 09:06
Hallo allerseits,
gilt dieses Problem eigentlich nur beim Verkauf, oder auch bei Verleih des Gerätes? Z.B. folgende Geschichte: Wir sitzen im Studio, ich spiele über ein paar meiner DIY-Amps. Jemand bekommt ein gutes Riff in den Kopf, stöpselt seine Gitarre ein und kriegt einen Schlag. Dann muss ich doch auch dafür gerade stehen oder etwa nicht?
Schöne Grüße
     Micha

Hi,
für solche Fälle habe ich noch einen Laney im Original Zustand. Umgestöpselt und gut :devil:

Holzdruide

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YaBB God
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I shot the Sheriff
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Hallo

Ich bin am überlegen ob man nicht einfach ein paar Aufklebers ordern sollte
Achtung Defekt
Vor Inbetriebnahme prüfen !

:angel:
Gruß Franz

Thule

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Zitat von: cca88 am Sep 29, 2014, 09:45
Hallo Michael,
Du weißt aber nicht, ob er sie vielleicht von jemand anderem abnehmen läßt...

GRüße

Jochen

Kann das mit der Abnahme den jmd bestätigen? Selbst wenn diese geprüft und in Ordnung sind und anschließend verkauft werden ...ist man Hersteller (und handelt gewerblich)

Heißt also:

Betriebshaftpflicht
Produkthaftung
WEEE
ElektroG
RoHS

-hab ich nochwas vergessen?

Viele Grüße

Thule

PS: Auszug aus http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft

Darüber hinaus gibt es die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten und die elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP). Eine Person, die weder Elektrofachkraft noch EUP ist, ist ein elektrotechnischer Laie. Als solcher kann auch ein Student der Fachrichtung Elektrotechnik gelten.

Anhang A der VDE 1000-10 weist explizit darauf hin, dass es eine ,,Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist", nicht gibt. Jede Elektrofachkraft gilt nur für das Gebiet, auf dem sie ausgebildet wurde, als solche und für andere Gebiete als elektrotechnischer Laie.