Hallo allerseits,
gilt dieses Problem eigentlich nur beim Verkauf, oder auch bei Verleih des Gerätes? Z.B. folgende Geschichte: Wir sitzen im Studio, ich spiele über ein paar meiner DIY-Amps. Jemand bekommt ein gutes Riff in den Kopf, stöpselt seine Gitarre ein und kriegt einen Schlag. Dann muss ich doch auch dafür gerade stehen oder etwa nicht?
Schöne Grüße Micha
Hm, ich dachte reflexartig an das Produkthaftungsgesetz, habe eben mal reingelesen und folgendes gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/BJNR021980989.html§ 1 Haftung --> (2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn --> 3.
er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat
Ich bin kein Jurist und kann nicht sagen ob anderweitig oder übergeordnet gegenteiliges irgendwo steht...
Daher hat wohl Germy recht wenn er schreibt:
Die Beratung eines Fachanwaltes aus dem Bereich Produkthaftung ist vieleicht auch nicht schlecht.
Gruß
Stoffel