Technik > Tech-Talk Fender
Rauscht der Bluex Deluxe mit Pauken und Trompeten durch die VDE-Prüfung durch?
Meikel:
Hallo Germy,
ähm, irgendwie vermisse ich jetzt bei Deiner Ausführung ein Smiley... (?)
Und andererseits hat es ja "anscheinend" von irgendwem auch immer definierte Zulassungsstandards, denn i.d.R. sind (und das trifft auch auf die von mir erwähnten Beispiele uneingeschränkt zu) doppelpolige Netzschalter da, Groundlift hat es nur noch bei "alten 7endergurken", die z.B. zur Restauration reinkommen, ansonsten gibts die nicht mehr bei diesen Amps.
Gruß Michael
Nils H.:
Moin,
ich stecke wie gesagt so tief im Detail nicht drin. BGV A3 ist aber für bewegliche Elektrokleingeräte die falsche Prüfvorschrift. Aber egal. Alle Vorschriften unterscheiden explizit zwischen berührbaren Gehäuseteilen und anderen berührbaren, leitfähigen Teilen. In den von mir oben verlinkten Dokumenten läuft das unter "Berührungsstrommessung" bei "nicht mit dem Schutzleiter verbundenen, leitfähigen Teilen". Die Vorschrift ist hier < 0,5 mA. Was kommt den mit Deinem Testgärät raus, wenn Du diese Messung machst?
Nicht falsch verstehen: Ich halte genau gar nix von hochgelegter Signalmasse. Aber die Vorschrift für die Schutzleitermessung auf andere Teile als Gehäuseteile anzuwenden ist meiner Meinung nach eine falsche Auslegung. Alle Vorschriften trennen wie gesagt explizit zwischen Gehäuse- und anderen berührbaren, leitfähigen Teilen, und genau für solche Teile besteht eben die Messvorschrift des Berührungsstromes.
Bleibt die Frage, ob der Amp bei dieser Messung unter 0,5 mA bleibt. Mein alter BD hatte übrigens einen zweipoligen Netzschalter... ist das nicht mehr so?
Gruß, Nils
Dirk:
Hallo,
besteht eine Notwendigkeit unbedingt die Switchcraft Buchen einbauen zu müssen oder könnte man nicht auf Kunststoffbuchsen gehen wie beispielsweise die Cliff 1160 ?
Gruß, Dirk
Germy:
--- Zitat von: Nils H. am 23.12.2016 12:02 ---Moin,
ich stecke wie gesagt so tief im Detail nicht drin. BGV A3 ist aber für bewegliche Elektrokleingeräte die falsche Prüfvorschrift. Aber egal. Alle Vorschriften unterscheiden explizit zwischen berührbaren Gehäuseteilen und anderen berührbaren, leitfähigen Teilen. In den von mir oben verlinkten Dokumenten läuft das unter "Berührungsstrommessung" bei "nicht mit dem Schutzleiter verbundenen, leitfähigen Teilen". Die Vorschrift ist hier < 0,5 mA. Was kommt den mit Deinem Testgärät raus, wenn Du diese Messung machst?
Nicht falsch verstehen: Ich halte genau gar nix von hochgelegter Signalmasse. Aber die Vorschrift für die Schutzleitermessung auf andere Teile als Gehäuseteile anzuwenden ist meiner Meinung nach eine falsche Auslegung. Alle Vorschriften trennen wie gesagt explizit zwischen Gehäuse- und anderen berührbaren, leitfähigen Teilen, und genau für solche Teile besteht eben die Messvorschrift des Berührungsstromes.
Bleibt die Frage, ob der Amp bei dieser Messung unter 0,5 mA bleibt. Mein alter BD hatte übrigens einen zweipoligen Netzschalter... ist das nicht mehr so?
Gruß, Nils
--- Ende Zitat ---
Lieber Nils,
wenn ich nicht ca. 35.000 bis 50.000 Prüfungen im Jahr coordinieren müsste, wüßte ich es auch nicht besser.
http://www.bgva3.de/bgva3.html
... und ja. Es gibt noch jede Menge Geräte neuren Datums die nicht gerade CE-würdig sind.
Gruß Germy
Nils H.:
Kein Grund, schnippisch oder herablassend zu werden.
Schön, dass Du ein Profi auf dem Gebiet bist. Dan erkläre doch bitte mal (und das meine ich ernst, nicht sarkastisch, ich will das wirklich wissen), warum in den Vorschriften so explizit von Gehäuseteilen einerseits und "nicht mit dem Schutzleiter verbundenen, leitfähigen Teilen" andererseits gesprochen wird. Mich nervt es unfassbar, dass sich unglaublich viele öffentlich zugängliche Informationen entweder widersprechen und/oder vage oder extrem unscharf formuliert sind, und an manchen Stellen dann scharf formuliert wird(Gehäuseteile, und die Eingangsbuchse /Signalmasse ist eben kein Gehäuseteil), genau DAS dann aber anscheinend anders interpretiert werden muss.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln