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Rechtslage eigener Amp

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Offline smirnov

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Rechtslage eigener Amp
« am: 30.01.2006 16:52 »
hallo,

ich habe eine frage bzgl. der rechtslage beim (professionellen) bau von eigenen amps, und ich weiß nicht wo ich darüber informationen beziehen könnte.
da sich hier doch einige experten tummeln versuche ich es einfach einmal hier:

nehmen wir an, ich habe ein kleines unternehmen, und ich möchte nun röhrenverstärker nach kundenwünschen fertigen.
ich gehen natürlich strikt nach VDE (oder wie es bei uns in österreich heisst ÖVE)-norm vor, nach bestem wissen und gewissen. wenn jemand bei sachgemäßem gebraucht einer meiner fabrikate zu schaden kommt hafte ich natürlich dafür.
eine große firma mit serienproduktion wird natürlich ein gerät CE-zertifizieren lassen (oder ähnliches), um die sicherheit und die EMV-verträglichkeit etc. zu bestimmen.
was macht eine winzige firma da? die im jahr 2 amps baut, und die immer "custom"?
es wird ja kaum möglich sein die testen zu lassen, vom aufwand abgesehen sind das auch ziemliche kosten, oder?

wer weiß da etwas darüber?
danke,
lg
Tom


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Offline MacCaldres

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #1 am: 30.01.2006 18:43 »
Zitat
Sehr geehrter XXXXXX,

wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung vom 30.11.2005. Nach Prüfung der Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass die gewerbliche Herstellung von Effektgräten für Gitarren als wesentliche Teiltätigkeit in das Berufsbild des Informationstechnikerhandwerks fällt und mithin einer Eintragungspflicht in die Handwerksrolle unterliegt. Die Eintragungs- voraussetzungen erfüllen Sie als Schüler nicht. Bei der gewerberechtlichen Beurteilung haben wir einen Sachverstänädigen zu Rate gezogen. Dieser hat uns auch bestätigt, dass das von Ihnen beabsichtigte Tätigkeitsfeld eine längere fachliche Vorbereitung erfordert, so dass von einfachen Arbeitsvorgängen nicht ausgegangen werden kann. Es kann Ihnen daher nicht gestattet werden, die in Rede stehenden Geräte gewerblich herzustellen. Wir bedauern, Ihnen keine für Sie günstigere Mitteilung machen zu können.

die habe ich vonner HWK bekommen, also kannst dus knicken außer du bist ausgebildeter etechniker
http://pinnwand-veranstaltungen.de/

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GringoMortale

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #2 am: 30.01.2006 19:58 »
Willkommen im deutschen (oder ist das schon europäisch?) Bürokratendschungel. ;D

So ein Schreiben wie das von MacCaldres habe ich hier auch. Dabei ging es allerdings um etwas anderes, was ich nicht erlernt habe und trotzdem machen wollte...  >:(

Natürlich muss es Kontrollmechanismen geben, damit nicht jeder potentielle Terrorist auf die Idee kommt richtig gefährliche 9Volt Effektgeräte zu bauen. Wenn da mal zufällig 9V und ein paar mA durch das Metallgehäuse und meine Schuhsolen schießen, dann explodiere ich natürlich! Und ohne Airbag ist da sowieso nix zu machen. Wenn dann auch noch der Plastikbeutel, in dem das FX Pedal verpackt wurde, die CE Norm nicht erfüllt...  ::)

Irre...

Allerdings gibt es mehrere E-Gitarrenbauer in Good Old Germany, die's auch nicht gelernt haben und ihr Eintrag beim Gewerbeamt lautet auf "Gitarrendesign" oder ähnliches ;)

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Offline smirnov

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #3 am: 30.01.2006 20:18 »
also ausgebildeter techniker wäre ich, habe eine höhere technische schule für elektronik abgeschlossen.
das wäre nicht so das problem.

weiß irgendjemand wie das mit den CE-prüfungen etc. aussieht?
danke,
Tom

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nepomuk

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #4 am: 30.01.2006 22:04 »
Hallo,
es gibt keine CE- Prüfung. CE ist ein Konformitätszeichen und kein Prüfzeichen. Du musst nur erklären, den Verstärker gemäß den geltenden Normen gefertigt zu haben, bleib unter 500V dann kannst du die Niederspannungsrichtlinie (EN60065) anwenden, ansonsten noch EMV- Richtlinie (EN50081/82) das müsste reichen. HF- Prüfung brauchst du meiner Ansicht nach nicht machen, ausser vielleicht wenn du einen Prozessor zur Steuerung o.ä. einbaust. Das Ganze noch schön dokumentieren und Betriebsanleitung verfassen. Und dann ab in den Aktenschrank. Das Prozedere machst du einmal. Die Amps unterscheiden sich so wenig, dass du die gesamte Dokumentation gleich lassen kannst (ev. Anpassung der Betriebsanleitung). Dann dem Kunden die Betriebsanleitung aushändigen (nicht die ganze Dokumentation), in der dann eben drin steht, dass das Gerät nach den Normen gefertigt wurde (und noch wichtiger: tatsächlich den Normen entsprechend fertigen, was aber kein Problem darstellen sollte).
Die Dokumentation wird sich allerdings nie jemand anschauen (es sei denn ein Anwaltssohn grillt sich mit deinem Amp).
Als HTL-Absolvent hast du keine Probleme bei der Gewerbeanmeldung, wird wohl auf Mechatronik/Elektrotechnik hinauslaufen.

der Muk



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Offline smirnov

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #5 am: 30.01.2006 23:01 »
Hallo,
es gibt keine CE- Prüfung. CE ist ein Konformitätszeichen und kein Prüfzeichen. Du musst nur erklären, den Verstärker gemäß den geltenden Normen gefertigt zu haben, bleib unter 500V dann kannst du die Niederspannungsrichtlinie (EN60065) anwenden, ansonsten noch EMV- Richtlinie (EN50081/82) das müsste reichen. HF- Prüfung brauchst du meiner Ansicht nach nicht machen, ausser vielleicht wenn du einen Prozessor zur Steuerung o.ä. einbaust. Das Ganze noch schön dokumentieren und Betriebsanleitung verfassen. Und dann ab in den Aktenschrank. Das Prozedere machst du einmal. Die Amps unterscheiden sich so wenig, dass du die gesamte Dokumentation gleich lassen kannst (ev. Anpassung der Betriebsanleitung). Dann dem Kunden die Betriebsanleitung aushändigen (nicht die ganze Dokumentation), in der dann eben drin steht, dass das Gerät nach den Normen gefertigt wurde (und noch wichtiger: tatsächlich den Normen entsprechend fertigen, was aber kein Problem darstellen sollte).
Die Dokumentation wird sich allerdings nie jemand anschauen (es sei denn ein Anwaltssohn grillt sich mit deinem Amp).
Als HTL-Absolvent hast du keine Probleme bei der Gewerbeanmeldung, wird wohl auf Mechatronik/Elektrotechnik hinauslaufen.

der Muk


danke für die fundierte antwort.
ja, ich hab wohl die HF-prüfung gemeint mit der "ce-prüfung"

vielen dank,
Tom


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Offline MacCaldres

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #6 am: 31.01.2006 11:47 »
da hast du dann ja nochma glück gehabt  ;)

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Offline smirnov

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #7 am: 1.02.2006 00:46 »
hallo,

ich habe mir einmal angesehen, welche dokumente ich brauchen würde, und das österreichische normungsinstiti verlangt für die papierfassung der EN60065 116 EURO, für die fassung auf cd-rom sogar 145 EURO, alles ohne ust.
ich habe gewusst, dass solche papiere nicht billig sind, und wenn ich den entschluß gefasst habe, mich wirklich professionell damit zu beschäftigen, ist das auch nicht so ein großes problem, allerdings wenn ich nur mal ein bisschen hineinschnuppern will, ist das schon ein ziemlicher batzen geld.
überhaupt, da ich ja mehrer EN's benötige.

gibts das nicht billiger?
muss nicht die EU alle verordnungen (und damit auch die EN's) nicht dem bürger offenlegen?
könnte man sich die nicht irgendwoher (legal) besorgen?

danke,
lg
Tom

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Offline Stephan G.

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #8 am: 8.02.2006 19:48 »
Hi, Folks!
Natürlich gehts auch billiger:
Versuch mal bei einer Fachhochschule eine Lesekarte zu bekommen!
Dann kannste immerhin rausfinden, welche Normen für Dich wichtig sind.
Zum späteren Bauen muß man die natürlich vorhalten können...  :'(

Zum Thema Qualifikation: Was ist Höhere techn. Schule genau?
Wenns eine Bundesfachschule war, gibts ein paar kleinere Hürden.
Da greift die Handwerksordnung §§ 7 und 8.
Wars eine private Schule oder ein IHK-Institut, kannste das vermutlich vergessen.

Im übrigen ist halt die Vormachtstellung der HWK wie sie nunmal ist.
Kein Sachverständiger wird jemals etwas Negatives an den HWK finden. Auch wenn der Markt total liberalisiert wäre. Da wird sich so schnell nix ändern... Also: MITMACHEN!!!

Die CE-Konformität und auch die EMV-Einhaltung kann man vollständig ohne Prüfungen bewältigen. Normenwissen ist allerdings unumgänglich.
Zum Thema EMV: (Über-)Prüfungen werden üblicherweise nur auf gerichtliche Anordnung (Strafanzeige) durchgeführt. Die REGTP hat normalerweise keine Zeit, Bastlern "hinterherzuhecheln"...

Wird fortgesetzt... (denk ich zumindest  ;) )

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Offline Duesentrieb

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #9 am: 9.02.2006 11:46 »
Klär das doch mit Deiner HWK. Wenn Du schon in einem Handwerk eingetragen bist, kannst Du Dich (gegen saftiges Entgeld) auch woanders betätigen.
Darüberhinaus gibts Ausnahmegenehmigungen etc - einfach mal die HP der HWKs abklappern  . . .

Das es funktioniert zeigen ja einige "Profis" (ohne hier Namen zu nennen), die ebenfalls fachfremd waren und oft (nicht immer) geilste Sachen (erfolgreich) machen.

Wenn da gar nichts geht, dann gehen immer noch Kits - oder auswandern wie Reinhold Bogner . . .  ;)



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Offline smirnov

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #10 am: 28.02.2006 19:03 »
hm, was ist denn die HWK?
also, bzgl. ausbildung, ich war auf einer HTL (höhere technische bundeslehranstalt) für elektronik und. informatik in österreich.
außerdem studiere ich gerade elektrotechnik an der TU in wien.

dass man so blöd sein kann, ich besitze schon seit 4 jahren diesen bibliotheksausweis und habe nicht daran gedacht, ihn auch einmal für etwas interessantes einzusetzen!!!

danke für eure hinweise, denn im sommer wirds ernst bzgl. des ersten (kommerziellen) amps von mir.
wahrscheinlich wird es ein bass-amp mit 4xKT88, nur leider hat der eine anodenspannung von 630 volt, da ist es schon wieder aus mit der niedespannungsrichtlinie.

lg
Tom


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nepomuk

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #11 am: 6.03.2006 14:24 »
HWK ist die Handwerkskammer, wir sind aber in Österreich, da ist das Ganze wesentlich einfacher. Die Wirtschaftskammer hat immer wieder Gründertage da sind dann alle möglichen Experten vor Ort (Betreibswirtschaft/Finanz/Recht). Und auch wenn nicht Gründertage sind, einfach mal hinmarschieren, die helfen dir gerne weiter (eigentlich geht so eine Gewerbeanmeldung in ein paar Minuten). Bezüglich der Sozialversicherung solltest du dich vielleicht näher erkundigen, als Student bist du ja in der Regel mit den Eltern mitversichert bzw hast einen sehr kleinen Beitrag. Wenn du jetzt nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet hast, musst du normalerweise bis zu einem gewissen Gewinn nur eine sehr kleine Unfallversicherung zahlen, wie das jetzt mit Studium und nebenberuflicher Tätigkeit ausschaut weiß ich nicht.

der Muk

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Offline smirnov

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #12 am: 6.03.2006 16:41 »
ja, das mit der sozialversicherung ist kein problem, hab meinen eigenen steuerberater im haus (mutter)

danke für die infos!
Tom

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Offline Stephan G.

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #13 am: 6.03.2006 22:28 »
Hi, Folks!
In good old Germany gilt die Niederspannungsrichtlinie für Anlagen bis 1000 V; in Austria sollte das ähnlich sein...
Noch ein Tipp für kommerzielle Löter:
Ab Sommer ist die WEEE-Richtlinie 100% in Kraft! (RoHS included)
Also als Hersteller die Registrierung nicht vergessen, in D bei der EAR:
http://www.stiftung-ear.de/

Wird vermutlich eine lustige Angelegenheit...  :'(

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Offline Stephan G.

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #14 am: 12.03.2006 15:56 »
Hi, Folks!

Sprachlos? ???

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