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Elkos und "mojo"

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ACY:
@Larry: Diese Geschichte hätte aber ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt schneller klären können. Recht haben, und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel, und ebenso das "Rechtsempfinden", und das was tatsächlich als Recht gesprochen wird.

Das hat alles nichts mit Angst zu tun, sondern nur mit Vernunft und Realismus.

Gruß, "ACY"   :-)

FXFXFX:
Ohhhh ich glaub's nicht! In weiser Vorraussicht in Bezug auf das, was mit so manchen Archiven geschehen kann, hab ich letztens alle vier Bände des B eingescannt. In Farbe (mit Gilb!). Arrrrggg!!

Ne Arbeit für einen der Mutter und Vater erschlagen hat. Musste aber sowieso für Klausuren lernen und da war das gelegentliche umblättern und auf den Scanner legen ne willkommene Abwechslung.

Super, hab das natürlich nur gemacht weil ich online nirgendwo den Barkhausen gefunden hab. Aber anscheinend gabs den ja schon.  :o

Also falls jemand interesse hat, der schreibt mir bitte ne mail.
Qualität ziemlich gut, in Farbe, Größen: 52, 57, 44, 77 MB als pdf


Gruß!  :urlaub:



Larry:

--- Zitat von: ACY am  7.03.2009 14:09 ---@Larry: Diese Geschichte hätte aber ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt schneller klären können. Recht haben, und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel, und ebenso das "Rechtsempfinden", und das was tatsächlich als Recht gesprochen wird.
--- Ende Zitat ---

Ich habe in jenem Beitrag nur eine extrem komprimierte Kurzform der Sachlage und Abläufe dargestellt, um nicht einen kleinen Roman zu posten - jedoch waren sowohl mein Anwalt, als auch der unterbevollmächtigte Anwalt im Zuständigkeitsbereich des urteilenden Amtsgerichtes einhellig der Meinung, dass der Kläger mit seiner Klage (ich zitiere den unterbevollmächtigten Anwalt) "gegen die Wand laufen wird".

Dass Recht und Gerechtigkeit zweierlei sind, ist mir durchaus bewusst! Daher hatte ich mich bereits unmittelbar nach Eingang der Abmahnung des gegnerischen Anwaltes mit meinem Anwalt über die Sache beraten - und dieser riet mir, auf diese Abmahnung gar nicht erst zu reagieren. Es geschah also nicht aus meinem persönlichen, evtl. blauäugigen, laienhaften und gefühlsmässigen Rechtsempfinden heraus  ;)

Ich hatte eine schriftliche Erklärung eines US-Forenmitgliedes, dass er mir das streitgegenständliche Foto ohne Quellenangabe als email-Anhang zukommen liess (so wie es auch in meiner Klageerwiderung angegeben war), ferner trug das Foto keine Exif-Dateien, wodurch es sonst einem Urheber zweifelsfrei hätte zugeordnet werden können. Der Kläger hätte somit 'seine Urheberschaft' an diesem Foto beweisen müssen, was er jedoch nicht konnte  8)

Dennoch 'glaubte' ihm der Richter einfach 'seine Urheberschaft' an diesem Foto  ???
Aber vielleicht war ja der Richter (ca. 30 Jhr.) einfach nur der Neffe des Klägers (ca. 60 Jhr.)?

Ich erwog Rechtsmittel gegen das Urteil, hätte dann aber neben dem Verlust eines weiteren kpl. Arbeitstages (300km zum Verhandlungsort) darüber hinaus weitere ca. 3.500 EUR riskiert.

Larry

ACY:
Hi!
Bullshit, so etwas. Und vor allem, daß das Urteil einzig und alleine vom jeweiligen Richter und dessen Beurteilung der Sachlage abhängen kann. Die Rechtslage ist mMn in so vielen Dingen so unglaublich schwammig gefaßt, daß es wirklich Glück sein kann, ob man am Ende sein "gefühltes" Recht bekommt, oder nicht. In einem Folgeverfahren hättest du dann Glück haben können, oder aber auch nicht.

Deswegen laufen auch heute die meisten mit einer Rechtschutzversicherung durch die Gegend, und die Gerichte kommen vor lauter Klagen wegen Peanuts und durchgeknallten Nachbarn nicht mehr zu wirklich wichtigen Dingen ihrer Jobs.    ;D   ;D   ;D

Gruß, "ACY"   :-)

rednerweb:
@Kramusha


--- Zitat ---Ihr Deutschen habt irgendwie vor allem Angst.......Einfach das Leben dezent relaxter sehen und alles is super.
--- Ende Zitat ---

Aus Ösi Sicht hast du wohl Recht, so isses   :bier:

Gruß

rednerweb

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